Vermittlungsmakler

Maklerdienstleistungen werden in die Bereiche des Vermittlungsmaklers und des Nachweismaklers aufgeteilt, wobei im tatsächlichen Geschäftsleben viele Makler beide Aufgaben gleichermaßen wahrnehmen. Während der Nachweismakler den Auftraggeber lediglich auf geeignete Objekte hinweist, trägt der Vermittlungsmakler aktiv zum Abschluss des Vertrages bei und führt bei Bedarf aktiv Verhandlungen zwischen dem Anbieter und dem Nachfragenden. Ob der Vermittlungsmakler als Handelsmakler oder als Zivilmakler einzustufen ist, richtet sich danach, ob es sich bei einem vermittelten Geschäft um einen Geschäftsvorfall unter Geschäftsleuten oder um einen mit mindestens einem privaten Verbraucher abgeschlossenen Vertrag handelt. Immobilienmakler und Ehemakler gelten grundsätzlich als Vermittlungsmakler.

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