Vermittlungsprovision

Die Vermittlungsprovision ist eine Zahlung, welche bei einer erfolgreichen Vermittlung fällig wird. In vielen Bereichen wie der Maklerprovision für die Vermittlung von Mietwohnraum beschränkt der Gesetzgeber die Höhe einer zulässigen Vermittlungsprovision. Voraussetzung für die Fälligkeit einer Vermittlungsprovision ist, dass tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Die Berechnung einer Vermittlungsprovision beziehungsweise eines Grundentgelts für die Aufnahme der Vermittlungstätigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Neben den an Freiberufler oder Gewerbetreibende gezahlten Vermittlungsprovisionen kommt eine gleichnamige Vergütungskomponente bei Arbeitsverträgen für die Vermittlung neuer Kollegen vor, diese gilt rechtlich als Bestandteil des Arbeitsentgeltes.

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