Vermittlungsvertrag

Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag über die Vermittlung einer Ware oder Dienstleistung. Die Zahlungspflicht entsteht bei Vermittlungsverträgen in der Regel nur bei einer erfolgreichen Vermittlung der gewünschten Leistung. Typische Beispiele für Vermittlungsverträge sind die Beauftragungen von Kreditvermittlern, Wohnungsmaklern oder Ehevermittlern. Des Weiteren können Arbeitslose - in vielen Fällen mit finanzieller Unterstützung der Agentur für Arbeit - einen Vermittlungsvertrag für die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle in Form einer Jobvermittlung abschließen. Bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim ist die Bedeutung des Vermittlungsvertrages geringfügig verändert. In diesem Fall regelt der Vermittlungsvertrag zwischen dem Tierheim und dem Empfänger des Tieres die zu übernehmenden Pflichten der Tierhaltung.

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