Die Vermittlungsgebühr ist eine sowohl in der Fachsprache als auch in der Umgangssprache übliche Bezeichnung für die Vermittlungsprovision, obgleich es sich bei dieser üblicherweise nicht um ein öffentlich-rechtliches Entgelt und somit nicht um eine Gebühr im engeren Sinn handelt. Die Vermittlungsgebühr wird bei unterschiedlichen Rechtsgeschäften als Zahlung für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit fällig. In einigen Bereichen wie bei der Wohnungsvermittlung bestehen rechtliche Höchstgrenzen hinsichtlich der erlaubten Vermittlungsgebühren. Nicht zulässig ist die Vereinbarung einer Gebühr für den Vermittlungsversuch, vielmehr setzt die Fälligkeit des Vermittlungsentgeltes eine erfolgreiche Vermittlungsleistung voraus. Verstöße gegen diese Vorschrift sind vor allem bei der Kreditvermittlung zu beobachten, wo unseriöse Kreditvermittler einen Teil der Vermittlungsgebühr als Vorkosten verlangen.