Verpflichtungsgeschäft

Ein Verpflichtungsgeschäft stellt ein Rechtsgeschäft dar und spielt beim Kaufvertrag eine wichtige Rolle. Details dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. So ist bei einem Kaufvertrag der Verkäufer einer Sache dazu verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Dabei muss die Sache ohne Sachmängel oder Rechtsmängel sein. Auch beim Käufer liegt eine Verpflichtung vor. So muss er dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die gekaufte Sache auch in jedem Fall abnehmen. Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag zustande durch ein Angebot und die Annahme des Angebots. Es sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig.

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