Versicherungsbeitrag

Der Versicherungsbeitrag bezeichnet die Prämie, die der Versicherte für seinen Schutz bezahlt. In der gesetzlichen Sozialversicherung übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils einen Anteil am fälligen Versicherungsbeitrag, der sich zudem nach dem Einkommen berechnet. Der Versicherungsnehmer kann bei vielen Gesellschaften den Versicherungsbeitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sowie durch eine einmalige jährliche Beitragszahlung verringern. Bei einem Versicherungsvergleich ist der Versicherungsbeitrag ein wesentliches Entscheidungsmerkmal, zusätzlich sollten die Leistungen ebenfalls berücksichtigt werden. Der Versicherungsbeitrag darf sich nicht mehr nach dem Geschlecht des Versicherten unterscheiden. Er kann jedoch weiterhin durch Sondervereinbarungen wie die alleinige Nutzung oder eine Kilometerbegrenzung in der Kfz-Versicherung verringert werden. Auch eine Berechnung des Versicherungsbeitrages anhand des Alters bei Versicherungsbeginn ist statthaft.

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