Versicherungsberater

Um als Versicherungsberater tätig zu sein und sich auch als solcher bezeichnen zu dürfen muss eine Registrierung bei der IHK vorgenommen werden. Zusätzlich ist eine Genehmigung nach der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Grundsätzlich zeichnen sich Versicherungsberater dadurch aus, dass sie unabhängig und neutral sind. So sollen ausschließlich der Kunde und seine Interessen berücksichtigt werden bei der Beratung für eine Versicherung. Versicherungsberater dürfen nicht vertraglich an einen Versicherungsanbieter gebunden sein und deshalb bestimmte Verträge bevorzugt anbieten. Statt Provisionen erhalten Versicherungsberater ein Honorar. Verschwiegenheit ist für Versicherungsberater Pflicht. Es gibt auch von der Justizbehörde zugelassene Versicherungsberater. Diese erhalten eine Zulassungsurkunde des Präsidenten der Justizbehörde.

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