Versicherungsbetrug

Der Versicherungsbetrug besteht nicht mehr als eigenständiges Delikt, sondern wird als Betrug oder als Versicherungsmissbrauch abgeurteilt. Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer oder auch ein Dritter einen Schaden absichtlich verursacht. Diese Form des Versicherungsbetrugs können Dritte ohne Wissen des Versicherungsnehmers begehen, indem sie ein Schadensereignis wie einen Verkehrsunfall leichtfertig verursachen. Die Übertreibung besteht in der Angabe eines höheren als des tatsächlichen Schadens und wird je nach Versicherungsart vom Versicherungsnehmer oder einem geschädigten Dritten begangen. Den Versicherungsbetrug durch fingierte Schäden begehen überwiegend Kunden in der Sachversicherung. Die häufigste Deliktform des Versicherungsbetrugs ist die Umdeutung. Das eigene Ungeschick wird als Haftpflichtschaden eines Freundes gemeldet, das Nichtabschließen des Fahrrades bei einem kurzen Gang ins Geschäft verschweigen Versicherungskunden.

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