Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Versicherungsvertrag wirksam wird. Falls eine Karenzzeit vereinbart wurde, ist er vom frühesten Termin einer Versicherungsleistung zu unterscheiden. Üblicherweise wird bei Vertragsabschluss ein Versicherungsbeginn in der Zukunft oder frühestens nach dem Eingang des ersten Beitrages vereinbart. Es ist aber auch möglich, einen vorläufigen Versicherungsschutz mit sofortigem Versicherungsbeginn zu vereinbaren. Dieses Verfahren ist bei der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht bei der erstmaligen Versicherung eines Fahrzeuges durch den konkreten Versicherungsnehmer üblich und kommt in der Praxis auch bei der Krankenversicherung zur Anwendung. Grundsätzlich kann der Versicherungsbeginn frei gewählt werden, bei einem Versicherungswechsel ohne Fahrzeugwechsel beziehungsweise Halterwechsel ist in der Kfz-Versicherung jedoch der Jahresanfang üblich.

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