Die Kontrolle von Versicherern ist Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So soll sichergestellt werden, dass Kunden einer Versicherung auch wirklich die Leistungen erhalten, die ihnen vertraglich zugesagt wurden. Die gesetzliche Grundlage der Versicherungsaufsicht bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Bund und Länder sind demnach in Deutschland für die Versicherungsaufsicht zuständig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, die Interessen der Versicherten zu schützen bzw. zu wahren und zu gewährleisten, dass die finanziellen Verpflichtungen, die in den Verträgen vereinbart sind, auch stets gewährleistet werden können und ein Versicherungsunternehmen ihnen nachkommen kann. So sollen die Vermögenswerte sicher und trotzdem möglichst gewinnbringend angelegt werden. Den kaufmännischen Grundsätzen ist ebenfalls große Beachtung zu schenken.