Verwarnungskatalog

Der Verwarnungskatalog listet die Höhe des Verwarnungsgeldes für geringfügige Ordnungswidrigkeiten auf. Als geringfügig gelten Ordnungswidrigkeiten, wenn sie mit einem Verwarnungsgeld zwischen fünf und fünfunddreißig Euro behaftet sind, darüber hinaus wird ein Bußgeld fällig. Umgangssprachlich wird nicht konsequent zwischen dem Verwarnungskatalog und dem Bußgeldkatalog unterschieden. Der Verwarnungskatalog ist ebenso wie der Begriff des Verwarnungsgeldes Bestandteil des deutschen Rechts, in Österreich wird bei Ordnungswidrigkeiten weder von Bußgeldern noch von Verwarnungsgeldern, sondern von einer Organstrafverfügung gesprochen. Ein Verwarnungsgeld nach dem Verwarnungskatalog setzt das Einverständnis des Betroffenen voraus, welches er üblicherweise durch die Zahlung des Verwarnungsgeldes erteilt. In anderen Fällen wird ein Bußgeldverfahren mit höheren Ansprüchen an die Beweisführung eingeleitet.

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