Das Verwarnungsgeld ist ein geringfügiger Geldbetrag, welcher pauschal für eine Ordnungswidrigkeit erhoben wird. Im Gegensatz zu einem Bußgeld wird für die Erhebung eines Verwarnungsgeldes keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Betroffene signalisieren ihre Nichtanerkennung eines Verwarnungsgeldes, indem sie den geforderten Geldbetrag nicht innerhalb einer Woche überweisen, in diesem Fall führt die Behörde ein Bußgeldverfahren durch. Umgangssprachlich wird das Verwarnungsgeld von den meisten Verkehrsteilnehmern als Knöllchen oder Strafzettel bezeichnet, eine offizielle begriffliche Alternative ist das Verwarngeld. Polizeibeamte können Verwarnungsgelder auch in bar kassieren, sofern ihre Polizeibehörde nicht ausdrücklich die unbare Begleichung angeordnet hat; in diesem Fall besteht bei einer Polizeikontrolle mit erhobenem Verwarnungsgeld die Möglichkeit zur Kartenzahlung.