Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften dienen der einheitlichen Arbeitsweise einschließlich einer vereinheitlichten Gesetzesauslegung durch die einzelnen Verwaltungen. Rechtlich gesehen bestimmen Verwaltungsvorschriften als interne Anordnungen die Arbeitsweise der Verwaltung, ihre Auswirkung auf den einzelnen Bürgern ist eine Folge des Inhaltes vieler erlassener Vorschriften. Verwaltungsvorschriften müssen nicht zwingend als solche bezeichnet werden, sondern können auch mit anderen Namen versehen sein. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind Verwaltungsvorschriften bedenklich, wenn sie sich ähnlich wie Gesetze auf die Rechte der Einwohner auswirken, da sie unter Umgehung der demokratischen Legitimation erlassen werden. Andererseits können staatliche Organe Verwaltungsvorschriften durch Gesetze aufheben oder ihre Notwendigkeit durch eine eindeutige Gesetzgebung vermeiden.

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