Das Verwaltungsvermögen bildet einen Teil des Vermögens öffentlicher Haushalte. Dieses lässt sich in die Bereiche Finanzvermögen und Verwaltungsvermögen aufteilen. Das Verwaltungsvermögen umfasst den Teil des öffentlichen Vermögens, welcher unmittelbar für konkret zu benennende Verwaltungsaufgaben oder für eine bestimmte Behörde zur Verfügung steht. Wesentliche Elemente des Verwaltungsvermögens eines öffentlichen Haushaltes sind Straßen, Schulen und Verwaltungsgebäude. Eine allgemein anerkannte Einteilung zwischen dem Verwaltungsvermögen und dem Finanzvermögen öffentlicher Haushalte besteht nicht, zumal die Definition der Verwaltungsaufgaben eines Staates oder einer Gebietskörperschaft nicht einheitlich erfolgt. Der Einigungsvertrag sah ungeachtet der unklaren Definition eine unterschiedliche Behandlung des Verwaltungsvermögens und des Finanzvermögens bei der Auflösung des volkseigenen Vermögens der DDR vor.