Vollstreckungstitel

In der öffentlichen Wahrnehmung bezieht sich ein Vollstreckungstitel überwiegend darauf, dass ein Gericht die Zwangsvollstreckung einer nicht ordnungsgemäß vom Schuldner beglichenen Forderung anordnet. In der Rechtswirklichkeit werden Vollstreckungstitel nicht nur für finanzielle Forderungen, sondern auch für die Herausgabe von Gegenständen sowie für Unterlassungen und Duldungen erwirkt. Mögliche Vollstreckungstitel beruhen außer auf gerichtlichen Entscheidungen aus weiteren Sachverhalten wie einer prozessualen Einigung, einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder einer vollstreckbaren Urkunde. Bei ausländischen Vollstreckungstiteln muss ein Exequaturverfahren erfolgen, damit diese in Deutschland vollstreckbar werden. Diese Notwendigkeit wird für in einem EU-Mitgliedsland titulierte Forderungen im Januar 2015 abgeschafft, womit Deutschland das als EuGVVO abgekürzte Abkommen hinsichtlich der Anerkennung von Vollstreckungstiteln umsetzt.

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