Vollstreckungsschutz

Der Vollstreckungsschutz ist eine Maßnahme, welche den Vollzug einer eigentlich rechtlich zulässigen Zwangsvollstreckung untersagt. Der beantragte Vollstreckungsschutz ist zu gewähren, wenn die geplante Vollstreckung zu einer besonderen Härte führen würde. Häufige Gründe für die Zustimmung zum beantragten Vollstreckungsschutz sind schwere Erkrankungen des Schuldners und eine bestehende Selbstmordgefahr. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Zustimmung zum Schutz vor einer grundsätzlich zulässigen Zwangsvollstreckung prüft das Gericht neben den vom Schuldner angegebenen Gründen auch die Belange des Gläubigers. Grundsätzlich soll zwischen dem Bedürfnis nach dem Vollstreckungsschutz und dem Wunsch des Titelinhabers nach dem Ausgleich seiner Forderung eine Abwägung getroffen werden, welche häufig in einem zeitlich befristeten Vollstreckungsverbot besteht.

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