Vollstreckungsordnung

Eine Vollstreckungsordnung regelt die Vorgehensweise bei einer Vollstreckung. Im engeren Sinn bezieht sie sich auf die Vollstreckung nicht ordnungsgemäß bezahlter öffentlich-rechtlicher Forderungen. Der Erlass der jeweiligen Vollstreckungsordnung liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Weitere Vollstreckungsordnungen stellen die Zwangsvollstreckungsordnung und die Strafvollstreckungsordnung dar. Die Zwangsvollstreckungsordnung befasst sich mit der Vollstreckung eines verwertbaren Titels aus privatrechtlichen Forderungen. Die Strafvollzugsordnung regelt den Vollzug von Freiheitsstrafen und die Begleichung von Geldstrafen. Für jugendliche Straftäter gilt eine besondere Vollstreckungsordnung, welche den Erziehungsgedanken gegenüber dem Strafgedanken betont. Auch für die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie gilt eine auf die Behandlungsbedürftigkeit zugeschnittene besondere Vollstreckungsordnung.

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