Vollstreckungsverfahren

Vollstreckungsverfahren ist der Oberbegriff für unterschiedliche Sachverhalte wie die Zwangsvollstreckung und die Strafvollstreckung. Bei der Zwangsvollstreckung besteht das Vollstreckungsverfahren im Einholen eines vollstreckbaren Titels durch den Gläubiger und der anschließenden Pfändung. Diese kann als Hauspfändung und Taschenpfändung, aber auch in der Form einer Lohnpfändung oder eine Kontopfändung erfolgen, wobei der Gerichtsvollzieher grundsätzlich die am aussichtsreichste Variante wählt. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen wenden die meisten Bundesländer anstelle der Zwangsvollstreckung die Vollstreckung durch einen Vollziehungsbeamten gemäß der Landesgesetzgebung als Vollstreckungsverfahren an. Neben Außenpfändungen bieten sich Innenpfändungen wie die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten als Maßnahmen im Vollstreckungsverfahren an. Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat regelt das Strafvollstreckungsverfahren die Grundlagen der Strafverbüßung.

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