Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Vollstreckung ist ein entsprechender Titel. Diesen erwerben private Gläubiger durch eine entsprechende Klage vor dem Amtsgericht, während öffentlich-rechtliche Stellen ihre eigenen Forderungen selbst im Zuge eines Verwaltungsaktes titulieren dürfen. Als weitere Vollstreckungsvoraussetzung gilt grundsätzlich, dass sich der Schuldner nicht im Privatinsolvenz-Verfahren befindet. Eine rein praktische Vollstreckungsvoraussetzung besteht im Vorhandensein einer pfändbaren Masse, da der Pfändungsversuch andernfalls ins Leere läuft. In Strafverfahren gehört nach einer Verurteilung zu einem Freiheitsentzug die Haftfähigkeit des Täters zu den Vollstreckungsvoraussetzungen. Für die Anordnung von Untersuchungshaft stellen Haftgründe wie die Fluchtgefahr, die Wiederholungsgefahr oder die Verdunkelungsgefahr wesentliche Vollstreckungsvoraussetzungen dar.

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