Vorfälligkeitsklausel

Die Vorfälligkeitsklausel ist die Klausel innerhalb eines Kreditvertrages, welche der Bank das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Kredittilgung zusichert. Oftmals wird auch der Teil einer Kreditvereinbarung, welcher dem Kreditkunden zumindest teilweise die vorzeitige Darlehenstilgung ohne Zahlen einer Entschädigung garantiert, als Vorfälligkeitsklausel bezeichnet. Voraussetzung für die wirksame Vereinbarung einer Vorfälligkeitsklausel ist, dass der Kredit mit festen Zinsen vergeben wird, da Kreditkunden ein Darlehen mit variablem Zinssatz jederzeit kündigen dürfen. Des Weiteren enthalten Bauspardarlehen einer Bausparkassen keine Vorfälligkeitsklausel, da bei diesen eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist. Aus Sicht der Bank sichert die Vorfälligkeitsklausel ihr eine teilweise Entschädigung für den bei einer vorzeitigen Kredittilgung entgangenen Gewinn zu.

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