Vorfälligkeitskosten sind die Kosten, welche bei einer vorzeitigen Tilgung eines Darlehens mit gebundenem Zinssatz entstehen. In diesem Fall darf das Kreditinstitut Vorfälligkeitszinsen berechnen. Das Vorfälligkeitsentgelt dient einem Ersatz für den in Erwartung der Zinseinnahmen betriebenen Aufwand bei der Prüfung des Kreditantrages. Des Weiteren entschädigen die vom Kreditnehmer zu tragenden Vorfälligkeitskosten das Kreditinstitut für die ausfallenden Zinseinnahmen. Die Höhe der zu zahlenden Vorfälligkeitskosten nimmt mit der Restlaufzeit ab, zudem dürfen sie zehn Jahre nach der Kreditaufnahme nicht mehr berechnet werden. Die Entstehung von Vorfälligkeitskosten lässt sich vermeiden, indem bei Abschluss des Kreditvertrages auf das Recht zu kostenfreien Sondertilgungen geachtet wird.