Vorfälligkeitspreis

Der Vorfälligkeitspreis bezeichnet die Kosten, welche bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung oder bei einer Verfügung über Sparguthaben vor Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen sind. Die vorzeitige Aufhebung eines Sparvertrages gegen die Zahlung des Vorfälligkeitspreises ist bei Sparbüchern grundsätzlich möglich, bei Festgeldsparverträgen hingegen unüblich. Bei Sparbüchern mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten können je nach Vertrag monatlich beziehungsweise innerhalb von dreißig Zinstagen zweitausend oder dreitausend Euro ohne Berechnung eines Vorfälligkeitspreises abgehoben werden. In anderen Fällen ist die Höhe des statthaften Vorfälligkeitspreises gesetzlich begrenzt, sie bemisst sich anhand der vereinbarten Guthabenzinsen und wird als Prozentsatz von diesen berechnet.

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