Vorfälligkeitsgebühr

Vorfälligkeitsgebühr ist ein eigentlich nicht korrektes Synonym für das Vorfälligkeitsentgelt, da Gebühren eigentlich nur von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und nicht von gewerblich tätigen Kreditinstituten erhoben werden können. Das Vorfälligkeitsentgelt wird fällig, wenn der Kreditnehmer ein mit einem festen Zinssatz verbundenes Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Die Vorfälligkeitszinsen entschädigen die Bank für die in Erwartung der künftigen Zinseinnahmen getätigten Aufwendungen und für den entgangenen Gewinn. Viele Geldinstitute bieten gegen einen geringen Zinsaufschlag die Vereinbarung des Rechtes zur vorzeitigen Kredittilgung ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsgebühr an. In anderen Fällen ist die Zinsersparnis im Falle einer Umschuldung oder einer vorzeitigen Kredittilgung mit der zu zahlenden Vorfälligkeitsgebühr zu vergleichen. Außer für die vorzeitige Kredittilgung berechnen Geldinstitute eine Vorfälligkeitsgebühr bei der Verfügung über Sparguthaben vor Ablauf der Kündigungsfrist.

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