Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist vom Kreditnehmer zu bezahlen, wenn er ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den auf Grund der vorzeitigen teilweisen oder in Einzelfällen vollständigen Kredittilgung entgangenen Gewinn der Bank aus. In Verträgen zur Immobilienfinanzierung wird häufig ein begrenztes Recht zur vorzeitigen Kredittilgung ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart, hierfür ist üblicherweise ein angemessener Zinszuschlag zu bezahlen. Banken dürfen keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, wenn der Kredit mit variablen Zinsen wurde oder bereits zehn Jahre einer längerfristigen Zinsfestschreibung vergangen sind. Die Darlehen der Bausparkassen dürfen ebenfalls jederzeit gekündigt und getilgt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Die Abkürzung für eine Vorfälligkeitsentschädigung lautet VFE.