Vorfälligkeitsentgelt ist ein gelegentlich verwendetes Synonym für Vorfälligkeitszinsen. Ein Geldinstitut kann das entsprechende Entgelt bei einer vorzeitigen Tilgung eines mit einer Zinsbindung ausgestatteten Darlehens berechnen, sofern der Kreditvertrag nicht das Recht zu kostenfreien vorzeitigen Tilgungen vorsieht. Das Vorfälligkeitsentgelt dient dem Ausgleich der bezahlten Refinanzierungs- und Bearbeitungskosten. Des Weiteren entschädigen die Vorfälligkeitszinsen das Kreditinstitut für den entgangenen Gewinn. Die Höhe des zu zahlenden Vorfälligkeitsentgelts nimmt mit der Restlaufzeit des Finanzierungsvertrages ab. Bei einer geplanten Umschuldung prüfen Kreditkunden, ob die Einsparungen durch die künftig geringeren Zinsen höher als das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt ausfallen.