Vorfälligkeitsberechnung

Die Vorfälligkeitsberechnung ermittelt die Höhe der an den Kreditgeber bei vorzeitiger Kredittilgung zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung. Des Weiteren wird der Begriff für die Erhebung von Vorfälligkeitszinsen durch ein Geldinstitut verwendet, eine solche ist nur bei Darlehen mit Zinsbindung zulässig. Das Ergebnis der Vorfälligkeitsberechnung hängt von der Höhe des vor dem Fälligkeitsdatum zu tilgenden Teilbetrages der ursprünglichen Kreditsumme, vom vereinbarten Zinssatz und von der Restlaufzeit ab. Anhand der Vorfälligkeitsberechnung lässt sich ermitteln, ob eine vorzeitige Kredittilgung oder Sondertilgung beziehungsweise eine Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Vorfälligkeitsberechnung im Sinne einer Erhebung von Vorfälligkeitszinsen lässt sich durch das vertraglich vereinbarte Recht zur vorzeitigen Kreditablösung vermeiden.

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