Die Vorfälligkeit bezeichnet die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens mit Zinsfestschreibung, sie bezieht sich üblicherweise auf ein Immobiliendarlehen. Wenn der Kreditkunde die Vorfälligkeit in Anspruch nimmt, also das Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlt, muss er eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, sofern eine solche im Kreditvertrag nicht ausgeschlossen wurde. Je nach Kreditvertrag kann die Vorfälligkeit eines Immobiliendarlehens außer nach einer Entscheidung des Kreditkunden auch durch den Verkauf der finanzierten Immobilie vor der Tilgung des Darlehens ausgelöst werden, da die Bank in diesem Fall den Kredit zurückfordern darf. Keine Vorfälligkeit liegt bei einer Kündigung nach einer bereits seit zehn Jahren bestehenden Zinsfestschreibung sowie bei Bauspardarlehen einer Bausparkasse vor.