Vorfinanzierungszinsen

Vorfinanzierungszinsen sind die Zinsen, welche für ein Vorfinanzierungsdarlehen zu bezahlen sind. Eine solche erfolgt gegenüber privaten Kunden in den meisten Fällen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, wenn der Kreditnehmer das Geld vor der Zuteilungsreife des Bausparvertrages benötigt. Im gewerblichen Bereich kommen Vorfinanzierungszinsen auch beim Factoring zur Anwendung. In diesem Fall übernimmt ein Dienstleister die Rechnungsstellung und zahlt dem ursprünglichen Inhaber der Forderung den Rechnungsbetrag abzüglich der Vorfinanzierungszinsen. Im steuerrechtlichen Sinn fallen umsatzsteuerfreie Vorfälligkeitszinsen nur an, wenn der Dienstleister nicht ebenfalls das Ausfallrisiko übernimmt. Ein weiterer mit Vorfälligkeitszinsen verbundener Geschäftsvorfall im gewerblichen Bereich besteht bei der Vorfinanzierung von Betriebsübernahmen vor der Auszahlung des eigentlichen Darlehens.

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