Wahltarife

Wahltarife können die Beitragszahlungskosten an die Krankenkasse senken. Mit Einführung des Einheits-Krankenkassenbeitrages am 01.01.2009 ist dies fast die einzige Möglichkeit, die Kosten etwas zu minimieren. Unter einem Wahltarif versteht man, dass der Versicherte einen solchen Tarif annehmen kann, aber nicht muss. Die bekanntesten Wahltarife sind die Selbstbehalt-Tarife, die Prämientarife, Bonustarife, Kostenerstattungstarife und Spezialtarife für chronisch Kranke. Bei einem Prämientarif zum Beispiel erhält der Versicherte einen Teil der Jahresbeiträge von seiner Krankenkasse zurück. Dafür darf er jedoch in einem ganzen Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Häufig ist mit der Wahl eines solchen Tarifs eine gesetzliche Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Jahren verbunden. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung entfällt also in dieser Zeit. In bestimmten Fällen ist jedoch ein Sonderkündigungsrecht möglich.

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