Wahlleistungen

Wahlleistungen können von Patienten in Krankenhäusern in Anspruch genommen werden. Hierbei kann aus verschiedenen Angeboten ausgewählt werden. So können etwa Einbettzimmer und Zweibettzimmer in Anspruch genommen werden. Dabei hängt die Möglichkeit von der freien Kapazität an Zimmern ab. Auch eine Behandlung durch den Chefarzt gilt als Wahlleistung. Hierzu wird ein Wahlleistungsvertrag abgeschlossen. Bei der Kostenübernahme hängt es davon ab, ob eine dementsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Ansonsten haben die Patienten die Kosten selbst zu entrichten. Zunächst wird ein Patient bei der Aufnahme in einem Gespräch über die unterschiedlichen Wahlleistungen informiert. Dabei ist dann der Patient dafür verantwortlich sich bei seiner Krankenkasse zu informieren, welche Kosten übernommen werden.

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