Wahldividende

Wenn die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft die Ausschüttung einer Wahldividende beschließt, kann der Bezugsberechtigte entscheiden, ob er eine Bardividende in Anspruch nimmt oder die ihm zustehende Dividende in der Form weiterer Aktien entgegennehmen möchte. Das übliche Handling bei einer Wahldividende besteht darin, dass die Barauszahlung in Anspruch nehmende Aktionäre nicht aktiv werden müssen, während die Entscheidung für den Erhalt zusätzlicher Aktien der Gesellschaft mitzuteilen ist. Eine Wahldividende kommt am ehesten zur Anwendung, wenn die Aktiengesellschaft eine Kapitalerweiterung plant. In diesem Fall erfüllt sie mit dem Angebot einer Wahldividende die Verpflichtung, neue Aktien zunächst ihren Bestandsaktionären anzubieten.

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