Wagniskosten

Bei kalkulatorischen Wagniskosten handelt es sich um Kosten, die Berücksichtigung in einer Kalkulation finden. Auf diese Weise erfolgt von Unternehmen eine Abdeckung von Risiken, für deren Kosten ansonsten keine Versicherung aufkommen würde. Arbeitsausfälle zählen unter anderem dazu oder auch Ausfälle von Forderungen. Unternehmen können hierfür bestimmte berechnete Beträge in der Kostenrechnung berücksichtigen. Grundsätzlich gehören Wagniskosten zum unternehmerischen Risiko und können nicht konkret eingeplant werden. Diese zusätzlichen Kosten können plötzlich und zufällig entstehen. Damit sich Unternehmen vor finanziellen Engpässen besser absichern können, ist es für Unternehmen von Vorteil, diese Kosten in der Kostenrechnung aufzuführen. Entstehen diese Kosten dann tatsächlich, gelten sie als außerordentlicher Aufwand.

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