Waisengeld

Ein Waisengeld steht den Personen zu, deren Mutter oder Vater Beamtin oder Beamter war auf Lebenszeit oder im Ruhestand. Dabei müssen sich die Personen, um einen Anspruch auf das Waisengeld zu haben, jedoch in der Ausbildung befinden und dürfen nicht über 25 Jahre alt sein. Dabei ist beim Waisengeld zu unterscheiden zwischen dem für Halbwaisen und dem für Vollwaisen. Halbweisen erhalten 12 %, Vollwaisen haben einen Anspruch auf 20 % von dem Ruhegehalt, das als Letztes erhalten wurde. Zu beachten ist, dass die Zahlung des Waisengeldes oder auch Waisenrente als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Maximal € 3.072 sind derzeit davon steuerfrei, es ist hierfür eine Lohnsteuerkarte erforderlich.

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