Waisenrente

Die Waisenrente ist eine Auszahlung der gesetzlichen Unfallversicherung oder Rentenversicherung an ein Kind eines verstorbenen Versicherten. Die Waisenrente dient dem Ersatz des vom verstorbenen Versicherungsnehmer gezahlten Unterhaltes. Zu unterscheiden sind die Vollwaisenrente beim Tod beider Eltern und die Halbwaisenrente beim Ableben eines Elternteils. Als Kinder hinsichtlich des Anspruchs auf Waisenrente gelten auch Stiefkinder und Pflegekinder, unter bestimmten Umständen werden auch Enkel eingeschlossen. Die Bezahlung der Waisenrente erfolgt bis zur Volljährigkeit des Kindes, im Falle einer Berufsausbildung oder eines Erststudiums auch darüber hinaus. Das Recht auf den Bezug der Waisenrente bleibt bestehen, wenn das berechtigte Kind heiratet. Die Höhe der Waisenrente richtet sich nach den Rentenansprüchen des verstorbenen Versicherten.

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