Wartungskosten

Wartungskosten werden auch als Instandhaltungskosten bezeichnet. Hierbei sind die wesentlichen Punkte dazu beispielsweise im Mietvertrag festgelegt. Generell sind Instandhaltungskosten von den Schönheitsreparaturen zu unterscheiden. Diese müssen im Mietvertrag festgehalten werden. Wartungskosten fallen in den verschiedensten Bereichen an. So muss unter anderem eine Heizungsanlage in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Die Wartungskosten können zu den Betriebskosten zählen. Hierbei ist jedoch die Bedingung, dass der Zahlende eine Umsatzsteuer entrichten muss. In diesem Fall kann auch die Vorsteuer geltend gemacht werden. Diese wird auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Eine solche Steuer wird einem Kunden in Rechnung gestellt und mit einer Umsatzsteuer-Voranmeldung an das zuständige Finanzamt abgeführt.

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