Wassergeld

Unter der Bezeichnung Wassergeld versteht man die Bezahlung für das Bereitstellen und das Nutzen von Wasser. Hierbei erfolgt die Berechnung nach ganz bestimmten Kriterien. Dazu werden beispielsweise der vorliegende Wohnraum oder auch die Anzahl der Personen, die im Haushalt wohnhaft sind, berücksichtigt. Grundsätzlich fällt das Wassergeld in den Bereich Betriebskosten. Diese fallen bei einer Wohnung oder auch einer Immobilie an. Hierbei ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu berücksichtigen. Dabei werden die unterschiedlichsten Kosten aufgeführt. So beispielsweise die Grundsteuer oder eben auch die Kosten für die Versorgung mit Wasser. Hier ist eine Grundgebühr zu entrichten sowie noch weitere Kosten für beispielsweise die Wartung.

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