Wertsicherungsklausel

Die Wertsicherungsklausel ist ein Bestandteil langfristiger Verträge und dient dazu, dem Verkäufer oder Vermieter auch bei einer hohen Inflation den ursprünglich vereinbarten Gegenwert zu garantieren. Für eine eindeutig definierte Bestimmung des zu berücksichtigenden Wertes ist die Angabe eines Vergleichswertes im Vertrag erforderlich; übliche Basiswerte sind der Goldpreis, stabile ausländische Währungen und der Heizölpreis. Die deutsche Rechtslage erlaubt die wirksame Verwendung einer Wertsicherungsklausel nur in einigen Ausnahmefällen wie Verträgen mit gebietsfremden gewerblichen Partnern. Zudem ist die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel bei Mietverträgen mit der Indexmiete zulässig. Wenn eine Wertsicherungsklausel legal verwendet wird, besteht bei entsprechenden Wertänderungen auch eine Ermäßigungspflicht.

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