Wertstellung

Die Wertstellung bezeichnet im Bankwesen das Datum, zu welchem eine Buchung zinswirksam wird, dieses kann in Einzelfällen vom Buchungsdatum abweichen. Bei Bareinzahlungen muss die Wertstellung auf privaten Konten zwingend am Tag der Einzahlung erfolgen. Zulässig ist eine vom Buchungstag abweichende Wertstellung weiterhin beim Einreichen von Schecks sowie bei Wertpapiergeschäften. Ebenso kann bei Online-Überweisungen innerhalb einer Bank an Nichtbankarbeitstagen die Wertstellung am folgenden Banktag vorgenommen werden. Das Datum einer Wertstellung wird auch als Valutadatum bezeichnet. Falls die Wertstellung im erlaubten Umfang von der Verbuchung der Zahlungseingänge abweicht, muss die Bank im Kontoauszug für den Privatkunden erkennbar auf diesen Sachverhalt hinweisen, da ansonsten unbeabsichtigte Sollzinsen entstehen können.

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