Wohnbauprämie

Die Wohnbauprämie dient der Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Personen mit geringem Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen darf für den erfolgreichen Antrag auf die Wohnbauprämie für Alleinstehende 25 600 Euro nicht übersteigen, für Ehepaare gelten bei einer gemeinsamen Veranlagung die doppelten Beträge. Gefördert werden mittels der Wohnbauprämie sowohl Beiträge für Verträge bei Bausparkassen als auch die Kosten für den Erwerb von Anteilen einer Wohnungsgenossenschaft oder einer Baugenossenschaft. Des Weiteren können Sparverträge gefördert werden, sofern diese nachweislich für den Kauf von Wohneigentum verwendet werden. Die Höhe der Wohnbauprämie beläuft sich auf maximal 45,06 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare gilt bei gemeinsamer Veranlagung die doppelte Prämie.

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