Wohnberechtigungsschein

Der Wohnungsberechtigungsschein berechtigt Mieter zur Anmietung einer Sozialwohnung, wenn das maßgebliche Einkommen die in jedem Bundesland unterschiedlich hohe Grenze nicht überschreitet. Das Einkommen gemäß des Wohnberechtigungsscheins umfasst neben steuerpflichtigen auch einen Teil der steuerfreien Einnahmen, sowohl für die Steuerzahlung als auch für Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung erfolgen pauschale Abzüge. Kommunen können eine Freistellung von der Pflicht zur Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines ausstellen, wenn der Mieter zur Zahlung eines Mietzuschlages bereit ist. Die der grundsätzlichen Bindung an den Wohnberechtigungsschein unterliegenden Wohnungen werden als Sozialwohnungen bezeichnet, der Mietzins ist auf die Kostenmiete beschränkt.

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