Zeitarbeitstarife

Zeitarbeitstarife sind die Tarife, welche für die Entlohnung und für die Arbeitsumstände der Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche gelten. Eine geringere Entlohnung als der Mitarbeiter im Stammbetrieb wird von den Gewerkschaften hingenommen, soweit sie als Ausgleich für das Risiko des zeitweisen Nichteinsatzes gilt. Zeitarbeitstarife dürfen hinsichtlich der Regelungen für die Vergütung der Beschäftigten den gesetzlich festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten. Für Arbeitgeber stellen Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche eine Möglichkeit dar, die in der Zeitarbeitsrichtlinie der Europäischen Union geforderte Gleichbehandlung der Zeitarbeiter und der Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb einzuschränken. Im Gegensatz zu anderen Tarifverträgen enthalten die Vertragsabschlüsse für die Zeitarbeitsbranche kaum über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Vergünstigungen für die Beschäftigten.

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