Zulagenkürzung

Im öffentlichen Dienst bezieht sich die Zulagenkürzung auf den Abbau von nicht mehr als zeitgemäß empfundenen Zulagen, wobei dieser überwiegend durch eine Erhöhung der Grundvergütung ausgeglichen wurde. Bei der Riester-Rente tritt eine Zulagenkürzung ein, wenn die eigenen Beiträge des Zulagenberechtigten nicht den für den Erhalt der vollständigen Zulage notwendigen Mindestwert erreichen. Die zur Vermeidung einer Zulagenkürzung erforderlichen eigenen Beiträge errechnen sich anhand des Arbeitseinkommens. Von der Zulagenkürzung sind zahlreiche Riester-Sparer betroffen, da sie eine zu geringe eigene Beitragsleistung gewählt haben. Die Zulagenkürzung führt zu einer spürbaren Verringerung der Ansprüche im Rentenalter. Zu ihrer Vermeidung sind die eigenen Sparleistungen bei jeder Einkommenserhöhung anzupassen.

^