Zulagenkatalog

Der Zulagenkatalog ist ein Bestandteil von Tarifverträgen. Ein solcher kommt im öffentlichen Dienst deutlich häufiger als in der privaten Wirtschaft zur Anwendung. Der Zulagenkatalog stellt sicher, dass Beamte und Arbeitnehmer für spezielle Tätigkeiten und für besondere Fähigkeiten eine Zulage zum Grundentgelt erhalten. Die Anzahl der Positionen in den Zulagenkatalogen des öffentlichen Dienstes wurden Ende des zwanzigsten Jahrhunderts deutlich verringert. Neben Tarifverträgen verwenden auch weitere Einrichtungen wie die Förderrente einen Zulagenkatalog. Dieser beinhaltet die Grundregel, dass die vollständige Zulagengewährung einen ausreichend hohen Eigenanteil erfordert, neben weiteren Bestimmungen wie zusätzliche Zulagen für Kinder und für junge Riester-Sparer.

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