Zulagenhöhe

Die Zulagenhöhe gibt den Betrag einer Zulage an. Bei Förderrenten wie der Riester-Rente richtet sich die Zulagenhöhe danach, ob der Berechtigte den Höchstbetrag an Eigenleistungen oder nur einen Teil von diesen erbringt. Im öffentlichen Dienst und in einigen Tarifverträgen für Beschäftigte in privaten Unternehmen bestimmt die konkrete Tätigkeit die Zulagenhöhe. Bei der Arbeit an Sonntagen und Feiertagen beziehungsweise während der Nachtstunden bei Nachtarbeit richtet sich die Zulagenhöhe bei den meisten Arbeitgebern nach dem Grundgehalt, einige Betriebe zahlen abweichend Festbeträge aus. Die Steuerfreiheit und die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen setzt voraus, dass die Zulagenhöhe in einem angemessenen Verhältnis zum eigentlichen Arbeitsentgelt steht.

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