Die Zulagenförderung bezeichnet die Förderung von Sparmaßnahmen oder der Vermögensbildung durch staatliche Zulagen. Eine frühere Form der Zulagenförderung stellte die Eigenheimzulage dar, heute weiterhin von Bedeutung ist die Arbeitnehmersparzulage. Am häufigsten wird der Begriff Zulagenförderung im Rahmen der Riester-Rente verwendet. Diese ermöglicht den Berechtigten, die Altersbezüge durch eine Förderrente zu erweitern. Die Zulagenförderung der Riester-Rente ist an verschiedene Voraussetzungen wie die Auszahlung einer lebenslangen Rente gebunden. Für die Zulagenförderung der Rentenversicherungen von Selbstständigen wurde die Rürup-Rente entwickelt. Bei der privaten Pflege-Zusatzversicherung setzt die Zulagenförderung voraus, dass der Versicherer alle Versicherungsanträge ohne Gesundheitsprüfung annimmt und im Pflegefall ein Pflegetagesgeld auszahlt.