Zulagenberechtigung

Die Zulagenberechtigung gibt an, unter welchen sachlichen Voraussetzungen der Empfang einer Zulage möglich ist. Bei der Riester-Rente sind für die Zulagenberechtigung die Mindesterstattung aller eingezahlten Beiträge und eine lebenslange Rentenzahlung vorgeschrieben. Bei Arbeitsverträgen ergibt sich die Zulagenberechtigung für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten aus den gesetzlichen Bestimmungen oder aus dem Tarifvertrag. Die Beamtenvergütung sah früher eine Zulagenberechtigung für zahlreiche Tätigkeiten und Fähigkeiten vor, diese wurden inzwischen jedoch mehrheitlich aufgehoben. Bei der geförderten privaten Pflege-Zusatzversicherung erfordert die Zulagenberechtigung neben der Vereinbarung eines festen Pflegetagesgeldes die Annahme aller an einem Versicherungsvertrag interessierten Personen durch den Versicherer ohne Gesundheitsprüfung.

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