Zulagenberechnung

Eine Zulagenberechnung ermittelt die Höhe einer zu zahlenden Zulage. Sie kommt für verschiedene Sachverhalte wie eine Zulage zum Arbeitsentgelt und für die Riester-Rente oder Rürup-Rente in Betracht. Die Zulagenberechnung folgt nicht zwingend einem festen Zinssatz eines Grundbetrages, in vielen Fällen erfolgt eine pauschale Zulagenauszahlung. Bei der Riester-Rente ist für die Zulagenberechnung wesentlich, ob der berechtigte Empfänger den Maximalbetrag an Eigenleistungen oder nur einen Teil von diesem eingezahlt hat. Zudem umfasst die Zulagenberechnung neben der generellen Zulage Sonderzulagen wie die Kinderzulage. Bei der geförderten Pflege-Zusatzversicherung gestaltet sich die Zulagenberechnung hingegen einfach, da eine pauschale Zulage vorgesehen ist.

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