Der Zulagenanspruch bezieht sich darauf, dass ein Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Zulage besteht. Im Arbeitsrecht besteht ein Zulagenanspruch aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder dank Vereinbarungen im Tarifvertrag am häufigsten bei Arbeiten während der Nachtstunden und an Sonn- oder Feiertagen. Bei der Riester-Rente oder der Rürup-Rente sichert der Zulagenanspruch die staatliche Förderung. Für den Zulagenanspruch einer privaten Pflegezusatzversicherung ist es erforderlich, dass der Versicherer keine Aufnahmeanträge zurückweist, sondern jeden Antragsteller auf einen Versicherungsvertrag ohne Gesundheitsprüfung aufnimmt. Die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Zulagenansprüche bei Baumaßnahmen haben sich mehrfach verändert. Eine der bekanntesten ehemaligen Variante eines Zulagenanspruchs diente der Berlin-Förderung während der deutschen Teilung.