Zugabeverordnung

Die Zugabeverordnung war in Deutschland bis 2001 Bestandteil des Gesetzbuches und schränkte die Möglichkeit des Einzelhändlers, kostenlose Zugaben an Endkunden abzugeben, weitgehend ein. Erlaubt waren gemäß der früheren Zugabeverordnung nur geringwertige Güter sowie Werbemittel und kostenlose Kundenzeitschriften, während hochwertige Zugaben verboten waren. Eine weitere Ausnahme bildete die vollständige oder teilweise Erstattung von Parkgebühren oder Fahrkosten im öffentlichen Personennahverkehr, welche auch von der Mindesthöhe eines Einkaufes abhängig gemacht werden durfte. Ebenfalls waren handelsübliche Zugaben erlaubt. Das österreichische Recht kennt weiterhin Einschränkungen hinsichtlich erlaubter Zugaben, insbesondere darf durch kostenlose Zugaben kein psychologischer Kaufdruck erweckt werden.

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