Das Zug-um-Zug-Geschäft bezeichnet die gleichzeitige Übergabe des Zahlungsmittels und der Ware. Grundsätzlich ist das Zug-um-Zug-Geschäft die im Einzelhandel übliche Form der Geschäftsabwicklung, im Großhandel wird sie bei Einkäufen in Cash-and-Carry-Märkten angewendet. Die Bezahlung mittels einer Kreditkarte fällt ebenfalls unter die Definition des Zug-um-Zug-Geschäftes, da die Kreditkartengesellschaft dem Händler den entsprechenden Betrag zusichert; Zahlungen mit einer Kundenkarte sind kein eigentliches Zug-um-Zug-Geschäft, wenn die Zahlung einmal monatlich erfolgt und das Ausfallrisiko beim Verkäufer liegt. Grundsätzlich entstehen die gegenseitigen Verpflichtungen bei einem Zug-um-Zug-Geschäft zeitgleich mit der Erfüllung der Aufgaben durch den jeweiligen Vertragspartner.